Zahlstelle im Kundenzentrum am Hauptbahnhof!
Sie wurden in den Bussen der VLG kontrolliert und konnten keine gültige Fahrtberechtigung vorweisen?
Die Barbegleichung bzw. Kartenzahlung des gegen Sie erhobenen erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) von 60 Euro ist, aufgrund der aktuellen Lage in Verbindung mit den erlassenen Corona-Schutzmaßnahmen, ab sofort ausschließlich im Kundenzentrum der NVG möglich.
Es wird daher darum gebeten, die Möglichkeit der Banküberweisung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür notwendigen Daten entnehmen Sie bitte dem EBE-Meldeschein, welcher Ihnen durch das Kontrollpersonal ausgestellt wurde. Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets die EBE-Nr. mit an. Diese finden Sie oben rechts auf Ihrem Meldeschein.
Nachweise, welche gem. § 9 (4) der VTM-Beförderungsbedingungen zur nachträglichen Ermäßigung des EBE führen, wie z. B. die Vorlage eines gültigen Schülerausweises oder der aktuellen Abo-Karte sind bitte ebenfalls im Kundenzentrum zu erbringen.
Unser Kundenzentrum steht Ihnen hierfür
am Gothaer Hauptbahnhof
Bahnhofsvorplatz
(Terminal-Modul B3)
montags bis freitags
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.