Unser Abo Deutschlandticket wird als (((eTicket im Chipkarten-Format ausgegeben

Abo-Kunden der VLG/NVG erhalten postalisch in den kommenden Tagen ihre neuen Fahrausweise zum Kalenderjahr 2024. Neu ist die Ausstellung der Chipkarte unter der Marke „Die Karte„, auf der das Deutschlandticket elektronisch als sog. (((eTicket gespeichert ist.

Abo-Kunden, die bis zum 28.12.2023 die personalisierte Chipkarte nicht postalisch erhalten haben, bitten wir um Rückmeldung über folgende Kommunikationswege:

  • per Mail an die aboverwaltung@nvg-gotha.de
  • telefonisch vom 27.12.2023 bis 29.12.2023 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter 03621/39 82 714 

 

 

 

 

 

 

 

Wie funktioniert „Die Karte“?

Die von der NVG ausgestellten Chipkarten sind elektronische Fahrausweise, die bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr mitzuführen sind.

Auf den Chipkarten wird vorerst nur das Produkt Abo Deutschlandticket gespeichert sein. Im kommenden Jahr 2024 werden neben dem Deutschlandticket auch die VMT-Abo-Produkte Abo Solo, Abo Plus, Abo Mobil65, Abo Mobil65-Partner und Abo Schüler/Azubi mittels Chipkarte an die Abo-Kunden ausgegeben.

Halten Sie bei Fahrausweiskontrollen im Nahverkehr neben Ihrer persönlichen Chipkarte auch Ihren amtlichen Lichtbildausweis (bei Schülern – den gültigen Schülerausweis) bereit.

 

Ich haben meine Chipkarte verloren – meine Chipkarte ist defekt

Der Verlust, Defekt oder Diebstahl Ihrer persönlichen Chipkarte ist unverzüglich bei der NVG anzuzeigen. Erreichen können Sie uns wie folgt:

  • per Mail an die aboverwaltung@nvg-gotha.de
  • telefonisch unter 03621/3982714
  • oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten im Kundenzentrum der NVG/TWSB am Gothaer Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz – Modul B3)

Bei Verlust oder Diebstahl wird Ihre bisherige Chipkarte durch die NVG gesperrt. Gegen eine Gebühr von 10,00 € wir Ihnen eine neue Chipkarte in der Hauptgeschäftsstelle der NVG (Reinhardsbrunner Str. 23, 99867 Gotha) ausgestellt.

 

Welche Vorteile hat die Chipkarte für mich?

  • Als Abo-Kunde müssen Sie Ihre Abo-Monatskarte nicht mehr zum Monatsende wechseln
  • Die Karte passt in jede Brieftasche
  • Bei Verlust der persönlichen Chipkarte können wir diese umgehend sperren und unbefugten Missbrauch entgegenwirken
  • Die Karte funktioniert im Gegensatz zum Handyticket auch ohne Akku
  • Mit der Chipkarte sparen wir gemeinsam Papier ein
  • Die Karte ist langlebig und robust

 

Was muss ich als Chipkarteninhaber noch wissen?

  • Die Karte darf nicht an Magnete gehalten werden, da diese die Funktionsleistung beeinträchtigt
  • Das Lochen, Bekleben oder Laminieren der Chipkarte führen zur Beschädigung des elektronischen Fahrausweises
  • Bei Verlust oder mutwillige Beschädigung der Karte fällt eine Gebühr von 10,00 € für die Ersatzkartenausstellung an
  • Die Karte ist bei Abo-Kündigung bis spätestens zum 5. Kalendertag des Folgemonats der NVG zuzustellen
  • Inhaber personalisierter Abos haben immer einen amtlichen Lichtbildausweis (bei Schülern ein gültiger Schülerausweis) mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen vorzuhalten, um einen Legitimationsnachweis erbringen zu können
  • Die Karte hat eine max. „Lebensdauer von 5 Jahren – Das Gültigkeitsende ist auf der Chipkarte im unteren rechten Bereich einsehbar. Wir senden Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit eine neue Chipkarte postalisch zu
  • Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne vorzeigbare Fahrtberechtigung oder Chipkarte führt zu einem erhöhten Beförderungsentgelt sowie ggf. zu einer Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleitungen

 

Was befinden sich für Kundendaten auf der Chipkarte?

Die Karte enthält folgende elektronische Daten:

  • Abo-Produkt
  • tariflicher Geltungsbereich
  • Gültigkeitszeitraum
  • bei persönlichen Abos wird zusätzlich der Name, das Geschlecht und das Geburtsdatum als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gespeichert, um Missbräuchen vorzubeugen

Folgende Daten werden NICHT auf der Chipkarte gespeichert:

  • Abo-Vertragsnummer
  • Kundennummer
  • Kontodaten

Alle Systeme zum Schreiben, Verwalten und Auslesen der Chipkarte erfüllen die Anforderungen des Datenschutzes der Länder sowie des Bundes. Bei Kontrollen werden keine Datensätze weitergegeben, aus denen Bewegungsprofile erstellt werden können.

 

Wie erfolgt die Fahrausweiskontrolle bei der Chipkarte?

In den Bussen, Straßenbahnen und Zügen kontrollieren wie bisher die Fahrausweisprüfer mit Handgeräten. Dazu ist die Chipkarte an das Kontrollpersonal auszuhändigen.

Beim Einsteigen in den Bussen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) halten Sie Die Karte an die dafür vorgesehene Fläche am Lesegerät, welches sich im Eingangsbereich befindet. Ein optisches und akustisches Signal zeigt an, ob die Chipkarte gültig ist.

Ist Die Karte nicht lesbar, kann sie durch das Kontrollpersonal eingezogen werden. Bis zur Ausstellung einer neuen Chipkarte müssen Sie als Ersatz Fahrausweise erwerben. Das Entgelt kann erstattet werden, maximal jedoch bis zur Höhe des Preises von sieben Tageskarten für den Geltungsbereich der Chipkarte. Dafür sind die erworbenen Fahrausweise bei der NVG einzureichen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn die Prüfung durch die NVG ergibt, dass es sich um eine ungültige oder gesperrte Chipkarte handelt.

 

Mit Ihrem Deutschlandticket wünschen wir Ihnen viel Freude und immer eine gute Fahrt auf unseren Linien.

Ihr Team der NVG